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Angelregeln

Unsere Grundregeln

  • Angelschein/Jahresfischereischein/Jugenfischereischein ist Pflicht
  • Jeder Fisch muss mit einem Unterfangkescher dem Gewässer entnommen werden.
  • Das Angeln mit lebenden oder toten Köderfischen, sowie mit Zwillings-, Drillings-, oder Mehrfachhaken ist nicht erlaubt.
  • Gefangene Fische müssen sofort waidgerecht getötet, oder in einem dafür vorgesehenem Setzkescher (3,50m/0,50m) gehältert werden.
  • Das Zurücksetzen der gefangenen Fische ist nicht erlaubt.
  • Beim Verlassen des Angelplatzes ist die Rute aus dem Wasser zu nehmen.
  • Die gefangenen Fische werden erst gewogen und können dann an dem vorhandenen Schlachtplatz ausgenommen werden. Dazu benötigen Sie einen Eimer.
  • Anfüttern ist nicht erlaubt.

Forellen und Forellenspezialitäten weiterhin bei Forellenhof Lenz erhältlich

Unser Frischeangebot – Regenbogen, Bach und Lachsforellen – und unsere Forellenspezialitäten – kalt und heißgeräuchert, gebeizt/Graved Art, Stremel und Matjes – Art können Sie einkaufen:  www.forellenhof-lenz.de/maerkte-und-gastronomie/

  • in ausgewählten Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften, Edeka- und Rewemärkten, im Großraum Odenwald, Rhein-Neckar Raum und im Raum Darmstadt und Dieburg
  • frische Forellen auf Vorbestellung in unserer Teichanlage zwischen Gaimühle und Hebstahl.
  • auf Vorbestellung in unserem Firmensitz in Oberzent-Hebstahl, Sauersgrund 2

Weitere Informationen unter www.forellenhof-lenz.de

Kontakt

Forellenhof Lenz GbR
Inh. Claudia & Dietmar Wamser
Hebstahl
Sauersgrund 2
64760 Oberzent

Tel. 06068 – 1016
Fax: 06068 – 912263

E-Mail: info@forellenhof-lenz.de