Unsere Grundregeln
- Angelschein/Jahresfischereischein/Jugenfischereischein ist Pflicht
- Jeder Fisch muss mit einem Unterfangkescher dem Gewässer entnommen werden.
- Das Angeln mit lebenden oder toten Köderfischen, sowie mit Zwillings-, Drillings-, oder Mehrfachhaken ist nicht erlaubt.
- Gefangene Fische müssen sofort waidgerecht getötet, oder in einem dafür vorgesehenem Setzkescher (3,50m/0,50m) gehältert werden.
- Das Zurücksetzen der gefangenen Fische ist nicht erlaubt.
- Beim Verlassen des Angelplatzes ist die Rute aus dem Wasser zu nehmen.
- Die gefangenen Fische werden erst gewogen und können dann an dem vorhandenen Schlachtplatz ausgenommen werden. Dazu benötigen Sie einen Eimer.
- Anfüttern ist nicht erlaubt.
Forellen und Forellenspezialitäten weiterhin bei Forellenhof Lenz erhältlich
Unser Frischeangebot – Regenbogen, Bach und Lachsforellen – und unsere Forellenspezialitäten – kalt und heißgeräuchert, gebeizt/Graved Art, Stremel und Matjes – Art können Sie einkaufen: www.forellenhof-lenz.de/maerkte-und-gastronomie/
- in ausgewählten Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften, Edeka- und Rewemärkten, im Großraum Odenwald, Rhein-Neckar Raum und im Raum Darmstadt und Dieburg
- frische Forellen auf Vorbestellung in unserer Teichanlage zwischen Gaimühle und Hebstahl.
- auf Vorbestellung in unserem Firmensitz in Oberzent-Hebstahl, Sauersgrund 2
Weitere Informationen unter www.forellenhof-lenz.de
Kontakt
Forellenhof Lenz GbR
Inh. Claudia & Dietmar Wamser
Hebstahl
Sauersgrund 2
64760 Oberzent
Tel. 06068 – 1016
Fax: 06068 – 912263
E-Mail: info@forellenhof-lenz.de